- Der Hauptschulabschluss
- Das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 einer Realschule
- Das Versetzungszeugnis – in die Klasse 10 des Gymnasiums (G9) oder – in Klasse 9 des Gymnasiums (G8)
Der Nachweis eines nach 1. bis 3. gleichwertigen Bildungsstandes. Schülerinnen und Schüler, die ohne Hauptschulabschluss eintreten, erwerben mit der Versetzung in die zweite Klasse einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.