Technisches Berufskolleg 1

Bildungsziel

Die Ausbildung am Technischen Berufskolleg I bereitet technisch interessierte Jugendliche gezielt auf die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt im gewerblich-technischen Bereich vor. Gleichzeitig wird die Allgemeinbildung weitergeführt.

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Mit dem Abschluss des Technischen Berufskollegs I ist ein Übergang in das Technisches Berufskolleg II möglich. Dieses führt zur Fachhochschulreife, mit Zusatzprüfungen kann der Abschluss „Technische/r Kommunikationsassistent/-in" erworben werden.

Unterricht

Der Unterricht wird in den Fächern

  • Religion/Ethik
  • Geschichte mit Gemeinschaftskunde
  • Deutsch/Betriebliche Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Chemie
  • Informations- und Medientechnik
  • Grundlagen der Technik
  • Angewandte Technik
  • und Angewandte Mathematik

erteilt und beträgt 30 Wochenstunden. Im Fach Projektkompetenz wird fächerübergreifend eine Note gebildet.
Während der Ausbildung ist ein vierwöchiges Praktikum in geeigneten Betrieben anzustreben. Das Praktikum kann teilweise auch in den Ferien liegen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg ist die Mittlere Reife (Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzung nach Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums bzw. nach Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums oder gleichwertiger Bildungsstand).

Aufnahmeverfahren

Es werden die Aufnahmeanträge berücksichtigt, die fristgerecht zum Bewerbungsschluss (i.d.R. der 1. März des vorhergehenden Schuljahres) eingegangen sind.

Folgende Unterlagen sind dem Aufnahmeantrag beizufügen:

Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. Halbjahreszeugnisses
und eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls an welchen anderen Schulen bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde bzw. ob und gegebenenfalls an welche andere Schulen ein weiterer Aufnahmeantrag gerichtet wurde.

Auswahlverfahren

Interessieren sich mehr Schüler für eine Aufnahme, als die Schule Aufnahmekapazität besitzt, wird nach Eingang aller Bewerbungen eine vorläufige Reihenfolge ermittelt.
Dabei entscheiden neben der Gesamtnote auch die Schulart, in welcher der Mittlere Bildungsabschluss (Mittlere Reife) erworben wurde. Es müssen entsprechend des Anteiles der Bewerber einer Schulart auch die Zusagen ausgesprochen werden.
Eine vorläufige Mitteilung im März stellt keine verbindliche Zusage dar. Erst nach Zugang des Abschlusszeugnisses kann eine verbindliche Zusage (Termin Anfang August) erfolgen.