Technisches Gymnasium Profil Gestaltungs- und Medientechnik
Bildungsziel
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen.
Organisation und Unterrichtsangebot
Das Technische Gymnasium im Profil Gestaltungs- und Medientechnik ist ein berufliches Gymnasium der drei-jährigen Aufbauform. Es umfasst die gymnasiale Oberstufe mit der Eingangsklasse (bisher Klasse 11) und den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Qualifikationsphase. Das Unterrichtsangebot der 1. und 2. Jahrgangsstufe umfasst einen Pflicht- und einen Wahlbereich in verschiedenen Aufgabenfeldern. Im Mittelpunkt stehen die Kernkompetenzfächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache.
Die Wahl des beruflichen Profilfachs "Gestaltungs- und Medientechnik", das gleichzeitig Prüfungsfach in der Abiturprüfung ist, trifft der Schüler mit seinem Eintritt in das TG.
Das Fächerangebot ist abhängig von den personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule. Hierzu zählt in erster Linie die Zahl der Teilnehmer in einem angebotenen Fach. Der Oberstufenberater und ein gewählter Tutor stehen jedem Schüler unterstützend zur Seite.
In den Labors und Schulwerkstätten (Angewandte Technik) werden die Kenntnisse in Chemie und Physik ergänzt und vertieft, technische Grundkenntnisse und Fertigkeiten erworben und in größere Zusammenhänge gestellt. Dazu gehören gezielte Recherchen im Internet, die Durchführung von fächerübergreifenden Projekten, experimentellen Arbeiten und Präsentationen.
Im Vordergrund stehen dabei problemlösendes Denken und Teamfähigkeit. Exkursionen in Industrie - und Handwerksbetriebe machen die Schüler mit der technisch - industriellen Arbeitswelt bekannt.
Im Seminarkurs oder bei Wettbewerben kann eine „besondere Lernleistung“ erbracht werden, die auch in die Berechnung der Abiturprüfung eingehen kann.
Besonderer Wert wird auf die aktuellen Informationsmedien gelegt. Im Fach Computertechnik werden die notwendigen Grundlagen für die Anwendung in anderen Fächern gelegt.
Fremdsprachen
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife setzt den Besuch des Unterrichts in einer zweiten Fremdsprache voraus. Schülerinnen und Schüler, die in den Klassen 7 - 10 regulären Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, haben diese Bedingung bereits in der Mittelstufe erfüllt. Schüler/innen ohne ausreichenden Unterricht in einer zweiten Fremdsprache besuchen den Anfängerkurs im Fach Französisch oder Spanisch durchgängig in der Oberstufe. Der Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife ist nicht mehr möglich.
Aufnahmebedingungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Eingangsklasse des Technischen Gymnasiums ist
- der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 an der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder die Fachschulreife oder
- das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums - bzw. Klasse 10 im achtjährigen Bildungsgang.
Bei Aufnahmevoraussetzungen nach Ziffer 1 muss der Durchschnitt aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 3,0 betragen. In jedem dieser Fächer muss mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein. Abweichungen von diesen Aufnahmebedingungen ("Härtefallregelungen") sind nicht vorgesehen!
In der Regel ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die/der Schüler/in bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr).
Bewerber/innen, die ein Gymnasium in der Oberstufe aufgrund der Versetzungsordnung oder der für die Jahrgangsstufen 1 und 2 geltenden Bestimmungen verlassen mussten oder freiwillig verlassen haben und nicht mehr wiederholen dürfen, können nicht aufgenommen werden. Unrichtige oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss!
Aufgrund des Halbjahreszeugnisses wird eine vorläufige Zulassung ausgesprochen. Eine endgültige Zusage kann erst erfolgen, wenn die Abschluss - bzw. Versetzungszeugnisse aller Bewerber vorliegen.
Aufnahmeverfahren
Kann ein berufliches Gymnasium nicht alle Bewerber/innen aufnehmen, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, wird ein Ausleseverfahren durchgeführt.